Kraftgetriebene Kleingeräte – von der Bohrmaschine über den Akkuschrauber bis zur Scheuersaugmaschine – gehören zu den meistgenutzten Arbeitsmitteln in Betrieben jeder Branche. Mechanische Mängel wie gebrochene Gehäuse, defekte Schutzvorrichtungen oder verschlissene Antriebsteile sind oft unsichtbar – und ein erhebliches Unfallrisiko.
Als befähigte Person zur UVV-Prüfung kraftgetriebener Kleingeräte gemäß BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV Regel 100-500 führen wir die mechanische Prüfung dieser Geräte fachgerecht und vollständig dokumentiert durch. Elektrische Prüfungen (z.B. Isolationsmessung) werden von einem zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt – wir koordinieren das auf Wunsch gerne für Sie.
Da keine elektrische Prüfung erforderlich ist, liegt der Fokus auf mechanischen, sicherheitstechnischen und betrieblichen Aspekten.
Nicht mehr sichere Geräte werden gekennzeichnet und aus dem Betrieb genommen – bevor sie zur Gefahr werden.
Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen, Akkuschrauber, Sägen und weitere motorgetriebene Handwerkzeuge.
Scheuersaugmaschinen, Kehrmaschinen, Hochdruckreiniger und weitere kraftgetriebene Reinigungsgeräte – Prüfung auf mechanische Unversehrtheit, Bürsten, Antrieb und Schutzeinrichtungen.
Kraftgetriebene Rasenmäher, Heckenscheren und Laubbläser – Messer, Schutzbleche, Antriebsriemen und Sicherheitsschalter.
Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb – auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeiten.
Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Sicherheitseinrichtungen, Antrieb und Betriebsmittel – systematisch nach DGUV Regel 100-500.
Geprüfte Geräte erhalten eine Prüfplakette. Nicht mehr sichere Geräte werden gekennzeichnet und aus dem Betrieb genommen.
Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll mit allen Ergebnissen, Mängeln und dem nächsten Prüftermin – digital oder in Papierform.
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot – schnell, transparent und auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
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