Sicherheit & Compliance

Prüfungen &
Sicherheits­kontrollen

Rechtssicher.
Dokumentiert.
Zertifiziert.

Als befähigte Person führen wir gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen für Ihren Betrieb durch – fachgerecht, lückenlos dokumentiert und mit Prüfplakette. So kommen Sie Ihrer Pflicht als Arbeitgeber nach und sind im Schadensfall rechtlich abgesichert.

Was wir
prüfen.

🪜 Prüfung 01

Leiterprüfung
DGUV 208-016

Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person – Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Belastungsprüfung, Prüfplakette und lückenlose Dokumentation.

  • BetrSichV · TRBS 1201 · TRBS 2121 Teil 2
  • DGUV Regel 208-016
  • Prüfintervall: mind. 1× jährlich
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⚙️ Prüfung 02

UVV-Prüfung
Kraftgetriebene Kleingeräte

Mechanische Prüfung kraftgetriebener Kleingeräte als befähigte Person – Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Sicherheitseinrichtungen, Antrieb und vollständige Dokumentation. Ohne elektrische Prüfung.

  • BetrSichV · TRBS 1201 · DGUV Regel 100-500
  • Mechanische Prüfung (ohne Elektroprüfung)
  • Prüfintervall: 6–12 Monate
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Ihre Pflicht.
Unser Service.

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, haften Sie persönlich – auch strafrechtlich.

Wir übernehmen die Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation – damit Sie auf der sicheren Seite sind.

🛡
Rechtliche Absicherung

Lückenlose Dokumentation schützt Sie im Schadensfall vor persönlicher Haftung.

📋
Prüfprotokoll & Plakette

Jedes geprüfte Arbeitsmittel erhält eine Prüfplakette und wird protokolliert.

Vor-Ort-Service

Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb – auf Wunsch außerhalb der Kernarbeitszeiten.

Befähigte Person

Zertifizierte Qualifikation gemäß BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV-Regeln.

Interesse geweckt?
Sprechen Sie uns an.

Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot – schnell, transparent und auf Ihren Bedarf zugeschnitten.

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