Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten genutzten – und am häufigsten unterschätzten – Arbeitsmitteln. Stürze von Leitern zählen zu den häufigsten Unfallursachen am Arbeitsplatz und haben oft schwerwiegende Folgen.
Als Arbeitgeber sind Sie nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 1201, TRBS 2121 Teil 2 und der DGUV Regel 208-016 verpflichtet, Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Wir übernehmen diese Prüfung für Sie – fachgerecht, vollständig und mit lückenloser Dokumentation.
Prüfung aller Leiternteile auf sichtbare Schäden: Sprossen, Holme, Verbindungselemente, Füße und Sicherheitseinrichtungen.
Überprüfung aller beweglichen Teile – Scharniere, Spreizen, Sicherungsriegel und Halterungen auf einwandfreie Funktion.
Kontrolle der zulässigen Belastungsgrenzen und der Standfestigkeit nach Herstellervorgaben und DGUV-Norm.
Anbringung einer Prüfplakette mit Datum der nächsten fälligen Prüfung – auf jeder geprüften Leiter sichtbar und nachvollziehbar.
Vollständige schriftliche Dokumentation jeder geprüften Leiter mit Ergebnis, Mängeln und Empfehlungen – Ihre rechtliche Absicherung.
Nicht mehr sichere Leitern werden gekennzeichnet und aus dem Betrieb genommen – bevor sie zur Gefahr werden.
Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten ergibt sich aus mehreren rechtlichen Grundlagen, die für nahezu jeden Betrieb gelten:
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot – schnell, transparent und auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
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