„Gebäudeservice“

  • 1. Allgemeines

Der Abschluss des Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt.

Andere Bedingungen sind ungültig.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit durch den Gebäudeservice ScharKu GbR (nachfolgend Auftragnehmer genannt) änderbar. Im Falle einer Änderung der AGB verpflichtet sich der Auftragnehmer dem bestehendem Vertragspartner diesen darüber zu informieren. Eventuelle Abweichungen sind nur zulässig, wenn diese im Auftragsvertrag festgehalten sind.

 

  • 2. Angebote und Kostenvoranschläge

Die Angebote und Kostenvoranschläge vom Auftragnehmer sind stets unverbindlich. Sie verlieren Ihre Gültigkeit jeweils nach 15 Werktagen ab Ausstelldatum. Sie dürfen ohne die Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt, noch an dritte Personen weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden. Die Angebote werden erst gültig bei beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages / Angebotes.

 

  • 3. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach den Bestimmungen des Servicevertrages bzw. der Auftragsbestätigung.

 

  • 4. Einweisung in das Anwesen

Vor der Aufnahme der Tätigkeit durch den Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer in alle notwendigen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen einzuweisen. Auf mögliche Gefahrenquellen muss der Auftraggeber ausdrücklich hinweisen. Benötigte Schlüssel müssen für die Ausführung der Tätigkeiten des Auftragnehmers vorher vom Auftraggeber ausgehändigt werden. Erfolgt nur eine mangelhafte oder keine Einweisung ist der Auftragnehmer nicht für mögliche Schäden haftbar.

 

  • 5. Bereitstellungspflichten

Wird für die auszuführende Leistung Wasser oder Strom benötigt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese kostenfrei im erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Verpflichtet sich der Auftraggeber entsprechende Werkzeuge und Mittel zur Verfügung zu stellen, müssen diese dem Auftragnehmer frei zugänglich sein und sich in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden.

 

  • 6. Dienstleistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Leistungen / Tätigkeiten im Vertrag ordentlich, zeitnah und zuverlässig durchzuführen. Die Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmt. Eine Änderung des Angebotes kann jederzeit vorgenommen werden.

 

  • 7. Schäden und Mängel

Werden bei der Durchführung der Dienstleistung des Auftragnehmers Schäden am Objekt des Auftraggebers bekannt, verpflichtet sich der Auftragnehmer diese direkt dem Auftraggeber zu melden. Eine Beseitigung der festgestellten Schäden bzw. der Mängel oder eine Beauftragung durch Drittunternehmen nimmt der Auftragnehmer erst auf, nachdem der Auftraggeber eine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Anfallende Kosten hat der Auftraggeber in vollem Umfang selbst zu tragen.

 

  • 8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht werden. Schäden oder Mängel, die durch Dritte entstanden sind, werden davon ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung.

 

  • 8.1. Haftungsausschluss (Umzug, Möbeltransport etc.)

Der Auftragnehmer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis) (§ 426 HGB).

Der Auftragnehmer ist im Regelfall von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist (§ 451 d Abs.1 HGB):

– Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
– Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber
– Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Auftraggeber
– Beförderung von nicht vom Auftragnehmer verpacktem Gut in Behältern
– Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Räumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Auftraggeber auf die Durchführung der Leistung bestanden hat
– Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
– Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, wodurch es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Korrosion, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in den Ziffern 1–7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird gesetzlich vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist (§ 451 d Abs.2 HGB). Der Auftragnehmer kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat (§ 451 d Abs.3 HGB).

 

  • 9. Preise

Die Preise des Auftragnehmers richten sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertrages getroffenen Vereinbarungen. Sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgt, werden die geleisteten Stunden mit dem aktuellen Stundensatz abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt pro angefangener Stunde. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt.

 

  • 10. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu bezahlen. Notwendige Materialien sind in vollem Umfang im voraus zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen zu berechnen und seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten.

 

  • 11. Abwerbung

Der Auftraggeber verpflichtet sich keinerlei Bemühungen vorzunehmen Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben.

 

  • 12. Gewährleistung

Eventuelle Reklamationen oder Beanstandungen sind unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation oder Beanstandung ist nicht ausreichend. Bei einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Reklamation ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt.

 

  • 13. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftragsvertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

 

  • 14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

  • 15 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ahlen (Westfalen), soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

Ahlen, Beckum, Neubeckum, Vorhelm, Dolberg, Drensteinfurt, Ennigerloh, Enniger, Tönnishäuschen, Sendenhorst, Walstedde, Münsterland